Werke von Personen die noch nicht 70 Jahre verstorben sind, sind urheberrechtlich geschützt. Von Personen, deren Todestag vor 70 Jahren war, können Zitate verwendet werden, ohne in Konflikt mit dem Urheberrecht zu kommen.
Meine Homepage wurde entsprechend dieser Gesetze gestaltet. Der Umfang dieser Zitatensammlung ist dadurch – im Vergleich zu einigen anderen Zitatensammlungen entsprechend kleiner. Ich bitte diesbezüglich alle Besucher um etwas Nachsicht.
Nachfolgend die Infos zur aktuellen Rechtssprechung:
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)
- · § 1 Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
- · § 2 (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden (…)
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen. (…) - · § 64 Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Trotzdem befinden sich auf meiner Homepage verschiedene jüngere oder zeitgenössische Zitate, die die sogenannte Schöpfungshöhe (die Untergrenze im Urheberrecht) nicht überschreiten und somit copyrightfrei veröffentlicht werden dürfen. Infos hierzu findet man auf Wikipedia.
Sollten trotz sorgfältiger Überarbeitung noch Urheberrechte verletzt werden, genügt eine kurze E-Mail und ich werde entsprechende Einträge sofort löschen.
Euer Zitatus